Das
Wahlmännerkollegium |
Bei einem sehr knappen Wahlausgang oder einer Wahl an der mehr als zwei Parteien teilnehmen, kann es vorkommen, dass kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von 270 Stimmen des Wahlmännerkollegiums auf sich vereinigen kann. In diesem Fall wird verfassungsmäßig die Wahl vom Repräsentantenhaus vorgenommen. Das System der Wahl durch ein Wahlmännerkollegium wurde in Paragraph II, Absatz I der amerikanischen Verfassung festgelegt. Obwohl das System in den letzten Jahren teilweise umstritten war, wird es andererseits als stabilisierender Faktor im Wahlsystem betrachtet. Das Wahlmännerkollegium
und seine Arbeit Stimmen
im Wahlmännerkollegium - Stimmenanteil der Staaten 2004
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U.S. Diplomatic Mission to Germany/Public
Affairs/Information Resource Centers Aktualisiert: Februar 2004 |