- Offene, öffentlich
abgeschlossene Friedensverträge. Danach sollen keinerlei geheime
internationale Abmachungen mehr bestehen, sondern die Diplomatie soll
immer aufrichtig und vor aller Welt getrieben werden.
- Uneingeschränkte
Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren, außerhalb der Territorialgewässer,
im Frieden sowohl wie im Kriege, ausgenommen jene Meere, die ganz
oder teilweise durch internationales Vorgehen zur Durchführung
internationaler Verträge gesperrt werden.
- Möglichste
Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken und Herstellung einer
Gleichheit der Handelsbedingungen für alle Nationen, die dem
Frieden beitreten und sich zu seiner Aufrechterhaltung verbinden.
- Entsprechende
gegenseitige Bürgschaften für die Beschränkung der
Rüstungen der Nationen auf das niedrigste, mit der Sicherheit
im Innern vereinbare Maß.
- Freier, unbefangener
und völlig unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche,
auf der genauen Beachtung des Grundsatzes beruhend, daß beim
Entscheid in solchen Souveränitätsfragen die Interessen
der betreffenden Bevölkerungen ebenso ins Gewicht fallen, wie
die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel zu
entscheiden ist.
- Räumung
des ganzen russischen Gebietes und ein Einvernehmen über alle
auf Rußland bezüglichen Fragen, das das beste und freieste
Zusammenwirken der anderen Völker sichert, um für Rußland
eine ungehemmte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner
eigenen politischen Entwicklung und nationalen Politik herbeizuführen
und ihm eine herzliche Aufnahme in der Gesellschaft der freien Nationen
unter selbstgewählten Staatseinrichtungen, ja noch mehr, Hilfe
jeder Art, deren es bedürftig sein und von sich aus wünschen
mag, gewährleistet. Die Rußland von seinen Schwesternationen
in den nächsten Monaten gewährte Behandlung wird der Prüfstein
ihres guten Willens, ihres Verständnisses für seine Bedürfnisse
im Unterschied zu ihren eigenen Interessen und ihres verständigen
und selbstlosen Mitgefühls sein.
- Belgien muß,
die ganze Welt wird dem beipflichten, geräumt und wiederhergestellt
werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es
sich wie alle anderen freien Völker erfreut, zu beschränken.
Kein anderer einzelner Schritt wird so wie dieser dazu dienen, das
Vertrauen unter den Nationen in die Gesetze wiederherzustellen, die
sie selbst geschaffen haben und als maßgebend für ihre
Beziehungen zueinander festgesetzt haben. Ohne diesen heilsamen Schritt
bleibt die gesamte Struktur und die Gültigkeit des Völkerrechts
für immer geschädigt.
- Das ganze französische
Gebiet muß geräumt und die besetzten Teile wiederhergestellt
werden. Das Unrecht, das Frankreich im Jahre 1871 in Beziehung auf
Elsaß-Lothringen durch Preußen angetan worden ist und
das den Weltfrieden während nahezu fünfzig Jahren beunruhigt
hat, muß wieder gutgemacht werden, damit der Friede im Interesse
Aller wiederhergestellt werden kann.
- Berichtigung
der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren Abgrenzungen der Nationen.
- Den Völkern
Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt
und gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit
zu autonomer Entwicklung zugestanden werden.
- Rumänien,
Serbien und Montenegro sollten geräumt, die besetzten Gebiete
zurückgegeben werden. Serbien sollte ein freier und sicherer
Zugang zur See gewährt werden, und die Beziehungen unter den
verschiedenen Balkanstaaten zu einander sollten durch freundschaftliche
Übereinkunft nach den bestehenden geschichtlichen Richtlinien
der Zugehörigkeit und der Nationalität geregelt werden.
Internationale Bürgschaften für die politische und wirtschaftliche
Unabhängigkeit sowie die Unverletzlichkeit des Gebiets der verschiedenen
Balkanstaaten sollten geschaffen werden.
- Den türkischen
Teilen des jetzigen osmanischen Reiches sollte eine unbedingte Selbständigkeit
gewährleistet werden. Den übrigen Nationalitäten dagegen,
die zur Zeit unter türkischer Herrschaft stehen, sollte eine
zuverlässige Sicherheit des Lebens und eine völlig ungestörte
Gelegenheit zur selbständigen Entwicklung gegeben werden. Die
Dardanellen sollten unter internationalen Bürgschaften als freie
Durchfahrt für die Schiffe und den Handel aller Nationen dauernd
geöffnet werden.
- Ein unabhängiger
polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen
hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt
sind; diesem Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zur See geöffnet
werden, und seine politische sowohl wie wirtschaftliche Unabhängigkeit
sollte durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.
- Ein allgemeiner
Verband der Nationen 3 muß gegründet werden mit besonderen
Verträgen zum Zweck gegenseitiger Bürgschaften für
die politische Unabhängigkeit und die territoriale Unverletzbarkeit
der kleinen sowohl wie der großen Staaten.
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